Gerichtsverfahren

Häftling für Mord an Mithäftling verurteilt

20. Juli 2026 , 14:46 Uhr

Er sitzt bereits eine lebenslange Haftstrafe wegen eines Mordversuches ab. Jetzt ist ein 43-Jähriger wegen Mordes verurteilt worden - begangen im Gefängnis an einem Mithäftling.

Nach dem gewaltsamen Tod eines Häftlings aus der Justizvollzugsanstalt Straubing ist ein Mithäftling zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der 43-Jährige attackierte sein Opfer Ende 2024 in dessen Zelle mit Faustschlägen und Fußtritten. Der Mann fiel ins Koma und starb Anfang 2026 in einem Krankenhaus. Die Richter sprachen den Angeklagten des Mordes aus Habgier schuldig und stellten überdies die besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Nach Überzeugung der Richter betrat der Angeklagte morgens nach dem Aufschließen die Zelle seines Mithäftlings und schloss die Tür hinter sich. Dann soll er mit Faustschlägen auf sein Opfer losgegangen sein, das zu Boden ging und mit dem Hinterkopf gegen den Heizkörper stieß. Danach versetzte ihm der 43 Jahre alte Albaner mindestens zwei Fußtritte gegen den Kopf und verließ die Zelle.

Motiv: Schulden für Tattoo

Den Ermittlungen nach entdeckte ein weiterer Häftling den Schwerverletzten etwa drei Minuten später. Das Opfer wurde in ein Krankenhaus gebracht, wo es in ein Koma fiel, aus dem es nicht mehr erwachte. Motiv der Tat war demnach ein Tattoo, dass der Albaner sich von seinem Mithäftling hatte stechen lassen, und für das er diesem noch Geld schuldete.

Der Angreifer sitzt bereits eine lebenslange Haftstrafe wegen versuchten Mordes ab, zu der er den Angaben nach vom Landgericht München I verurteilt wurde, nachdem er 2021 seine Ex-Freundin mit zahlreichen Messerstichen niedergestochen hatte.

Quelle: dpa

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