Umstrittener AfD-Politiker

Gericht spricht Urteil für AfD-Politiker Halemba

02. Februar 2026 , 04:00 Uhr

Das Amtsgericht Würzburg verkündet heute das Urteil gegen den AfD-Politiker Halemba. Die Staatsanwaltschaft fordert eine Geldstrafe, die Verteidigung spricht von einem politisch motivierten Verfahren.

Im Prozess gegen den AfD-Landtagsabgeordneten Daniel Halemba will das Amtsgericht Würzburg heute sein Urteil verkünden. Die Staatsanwaltschaft sieht die Vorwürfe Volksverhetzung, Geldwäsche, Nötigung und versuchte Nötigung als erwiesen an und fordert eine Geldstrafe für den 24-Jährigen – 240 Tagessätze zu je 215 Euro – das wären zusammen 51.600 Euro. 

Bei einer rechtskräftigen Verurteilung zu mehr als 90 Tagessätzen würde der Politiker im umgangssprachlichen Sinn als vorbestraft gelten, da diese Strafe im Führungszeugnis eingetragen wird. 

Die Verteidigung des Angeklagten hatte in ihrem Plädoyer einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert und von einem politisch motivierten Verfahren gesprochen. Gegen das Urteil sind Rechtsmittel möglich. 

Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht?

Für den Landtagsabgeordneten gilt bis zu einem rechtskräftigen Urteil die Unschuldsvermutung. Halemba steht seit dem 7. Januar vor Gericht. Bei einem Teil der ihm vorgeworfenen Taten war er Heranwachsender, also jünger als 21 Jahre. Das Amtsgericht muss daher nicht nur über Schuld und Unschuld entscheiden, sondern auch darüber, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht angewendet wird.

Halemba beteuert seine Unschuld 

Halemba und sein Verteidiger hatten sich in dem Verfahren weitgehend als Opfer politischer Intrigen inszeniert und nahezu nichts zu den Vorwürfen gesagt – jedenfalls nicht vor dem Jugendschöffengericht, sondern vielmehr in sozialen Medien und bei Statements etwa im Würzburger Justizzentrum. Erst in den Plädoyers wurde eine Beteiligung Halembas an den angeblichen Taten zurückgewiesen beziehungsweise wurden die Vorfälle als nicht strafrechtlich relevant dargestellt.

Der 24-Jährige hatte in seinem Schlusswort gesagt: «Es geht hier darum, mit Schmutz zu werfen (…) und eine Nähe zum Nationalsozialismus zu konstruieren.»

Nazi-Kram in Halembas Zimmer

Polizisten hatten bei einer Razzia in Halembas Zimmer einer Würzburger Burschenschaft Material mit NS-Bezug gefunden. Auf einem Datenträger war nach Angaben einer Staatsschutzermittlerin eine der größten Sammlungen von einschlägigen Liedern und Reden aus der NS-Zeit, die ihr je untergekommen sei. 

Ihrer Zeugenaussage zufolge befanden sich auf dem USB-Stick mehr als 30 Reden von Adolf Hitler und seinen engen Vertrauten wie Joseph Goebbels. Zudem seien Marschlieder mit NS-Bezug und Rechtsrock-Musik gespeichert gewesen, auch von verbotenen Bands, teils mit antisemitischem Inhalt.

Nach Angaben der Ermittlerin wurde in dem Zimmer zudem ein SS-Befehl sichergestellt. «Der hing an einer Pinnwand auf Augenhöhe. Das war der einzige Gegenstand an dieser Pinnwand.» Die SS war eine der zentralen Macht- und Terrororganisationen im nationalsozialistischen Deutschland. Nahe dem USB-Stick habe außerdem eine geladene Schreckschusswaffe gelegen. 

Von Nötigung bis Volksverhetzung

Die Staatsanwaltschaft begründet den Vorwurf der Geldwäsche mit verdächtigen Transaktionen von Halembas Konto im Juli 2022 auf ein Konto im Baltikum. Das Geld soll aus Betrugstaten eines Dritten stammen. 

Zudem wurde nur wenige Tage später auf dem Areal der Burschenschaft ein volksverhetzendes Lied abgespielt, womöglich von dem bei Halemba gefundenen USB-Stick und in seiner Anwesenheit. 

Die Staatsanwaltschaft ist auch davon überzeugt, dass Halemba und ein mitangeklagter 29-Jähriger einen Studenten genötigt haben, der in einem Ermittlungsverfahren gegen sie aussagen wollte. 

Ferner sollen beide einen befreundeten Anwalt versucht haben zu nötigen, indem sie lautstark und bedrohlich über etwa 30 Minuten lang nächtens Zugang zu seiner Kanzlei begehrten. 

Für den Mitangeklagten hat die Staatsanwaltschaft 170 Tagessätze zu je 70 Euro wegen Nötigung und versuchter Nötigung verlangt. Der Verteidiger des 29-Jährigen plädierte auf Freispruch mangels Tatnachweises.

Quelle: dpa

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