Justiz

Gericht prüft Klage von jüdischem Studenten gegen Uni

23. März 2026 , 03:30 Uhr

Ein jüdischer Student klagt nach Angriffen gegen die FU: Hat die Hochschule genug gegen antisemitische Diskriminierung unternommen? Dieser Frage geht das Verwaltungsgericht nach.

Gut acht Monate nach einem ersten Verhandlungstermin befasst sich das Verwaltungsgericht Berlin am Montag (11.00 Uhr) weiter mit der Klage eines jüdischen Studenten gegen die Freie Universität Berlin (FU). Im Zentrum der mündlichen Verhandlung steht dabei die Frage, ob die Hochschule ausreichend Maßnahmen zum Schutz jüdischer Studenten ergriffen hat. Eine Entscheidung der Richter könnte es nach Angaben eines Gerichtssprechers noch am selben Tag geben.

Der Student Lahav Shapira war im Februar 2024 von einem Kommilitonen bei einer zufälligen Begegnung in Berlin-Mitte angegriffen und verletzt worden. Der heute 32-Jährige warf der Hochschule danach vor, sie unternehme nicht genug gegen antisemitische Diskriminierung. Damit verstoße sie gegen das Berliner Hochschulgesetz. Demnach sind Universitäten verpflichtet, Diskriminierungen zu verhindern.

FU verweist auf Konzept

Die Freie Universität Berlin bestreitet, untätig gewesen zu sein. Bei einem ersten Verhandlungstermin im Juli vergangenen Jahres verwiesen die Vertreter der Hochschule auf ein Konzept für Antidiskriminierung und Diversität, wie es das Gesetz fordert. Zudem gebe es eine «Stabsstelle Diversity und Antidiskriminierung» und eine Antidiskriminierungssatzung. Die Juristen beantragten, die Klage Shapiras abzuweisen. Der Grund: Sie sei zu unkonkret. Das Gericht sieht jedoch Klärungsbedarf.

Der Angriff auf Shapira beschäftigt derzeit auch das Landgericht Berlin, nachdem der Angreifer Berufung eingelegt hat gegen seine Verurteilung zu einer Haftstrafe von drei Jahren. Das Amtsgericht Tiergarten hatte den 25-Jährigen in erster Instanz wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt und die Tat als «antisemitischen Gewaltexzess» gewertet.

Quelle: dpa

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