Kommunalwahlkampf

Darf Höcke reden? Streit um Auftritte in Bayern

13. Februar 2026 , 13:42 Uhr

In Oberfranken darf Björn Höcke laut Gerichtsbeschluss nicht als Gastredner auftreten. Im Allgäu aber schon. Und auch im Landtag hat die AfD eine Veranstaltung angekündigt. Wie passt das zusammen?

Im Landkreis Bayreuth darf Thüringens AfD-Chef Björn Höcke nicht öffentlich reden, in Lindenberg im Allgäu dagegen schon – Stand Freitagnachmittag. Und im Landtag hat die bayerische AfD-Fraktionschefin Katrin Ebner-Steiner einen Auftritt Höckes für Samstag angekündigt – genauer gesagt ein «Weißwurstfrühstück in entspannter Atmosphäre», wie es auf der Plattform X heißt. Im Gegensatz zu den beiden Gemeinden sieht das Parlament in München keine Handhabe dagegen.

Seybothenreuth im Landkreis Bayreuth machte von einer relativ neuen Gesetzesvorschrift in der bayerischen Gemeindeordnung Gebrauch und hatte damit juristisch zunächst Erfolg: Das Verwaltungsgericht (VG) in Bayreuth hatte in einem Eilverfahren entschieden, dass die AfD ihre Veranstaltung in der kommunalen Mehrzweckhalle nur ohne Gastredner Höcke durchführen darf. 

«Nach dieser Vorschrift besteht kein Anspruch auf die Nutzung einer gemeindlichen öffentlichen Einrichtung, wenn bei der geplanten Veranstaltung Inhalte, die die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder antisemitische Inhalte zu erwarten sind», erläuterte ein Sprecher des VG Bayreuth.

Augsburg sieht es anders als Bayreuth

Ob es tatsächlich beim Redeverbot bleibt, ist jedoch noch offen: Die AfD hat sich an den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München gewandt. Dieser will nach Angaben eines Sprechers noch vor der für Samstagnachmittag geplanten Veranstaltung entscheiden.

Am Verwaltungsgericht Augsburg sieht man die Sache im Fall des geplanten Höcke-Auftritts am Sonntag in Lindenberg (Landkreis Lindau) dezidiert anders als am Gericht in Bayreuth: Höcke darf vorerst wie geplant in der Stadthalle auftreten und sprechen. Das Verwaltungsgericht hat in einem Eilverfahren entschieden, dass ein Redeverbot der Stadt Lindenberg für Höcke nicht ausreichend begründet war. Auch dieser Streit dürfte vor dem VGH landen, die Stadt hat nach eigenen Angaben Beschwerde eingelegt.

Gericht hatte selbst auf Redeverbot als milderes Mittel hingewiesen

Es ist die zweite juristische Niederlage für die Stadt im Streit um einen Auftritt Höckes in der Stadthalle. Eigentlich hatte Lindenberg der AfD die Nutzung der Halle für die Veranstaltung komplett verbieten wollen. Das Augsburger Gericht hatte solch einen Schritt in einem Vorverfahren aber für unzulässig erklärt. Die Richter wiesen allerdings darauf hin, dass als «milderes» Mittel ein Redeverbot für Höcke in Betracht komme. Daraufhin schwenkte die Kommune um.

Doch auch die Beschwerde des AfD-Kreisverbands gegen das Redeverbot war jetzt vor demselben Gericht erfolgreich. Die Stadt habe wie schon bei der Entscheidung zur Nutzung der Halle nicht ausreichend belegen können, dass eine «hohe Wahrscheinlichkeit» dafür bestehe, dass Höcke gerade auf der Veranstaltung am Sonntag «strafrechtlich relevante Äußerungen, antisemitische Äußerungen oder die NS-Gewaltherrschaft billigende, verherrlichende oder rechtfertigende Äußerungen» tätigen könnte.

Verurteilt wegen SA-Parole – reicht das für ein Redeverbot?

Seine zweifache strafrechtliche Verurteilung wegen der Verwendung der SA-Parole «Alles für Deutschland» sei zwar «im Ausgangspunkt durchaus Anlass zur Besorgnis», argumentierte das Gericht. Die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Redeverbot seien aber hoch. 

Die Behörden müssten aufzeigen, welche rechtswidrigen Äußerungen auf der Veranstaltung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind und weshalb man annehmen müsse, dass sich Höcke «vermutlich weder durch das Risiko einer Strafverfolgung noch durch Einwirkung von Ordnungskräften von strafbaren oder sonst rechtswidrigen Äußerungen abhalten» lasse. In der Abwägung habe das Gericht auch «nicht zuletzt das Thema der Veranstaltung (Kandidatenvorstellung zur Kommunalwahl)» berücksichtigt.

Das Verwaltungsgericht in Bayreuth hatte dagegen mit Blick auf den geplanten Auftritt in Oberfranken argumentiert, «angesichts der rechtsextremistischen politischen Ausrichtung von Björn Höcke, seinen Aussagen bei früheren öffentlichen Auftritten auch in jüngster Vergangenheit, des Charakters einer Wahlkampfveranstaltung und der vom Veranstalter angekündigten Themen der Reden» sei die Wahrscheinlichkeit für solche Aussagen hoch genug – und das Redeverbot deshalb zulässig.

Höcke kündigte am Freitag auf X an: «Da komme ich doch erst recht!» Er nannte beide Veranstaltungen in Seybothenreuth und Lindenberg.

Das sagt die Landtagsverwaltung

Aus der Landtagsverwaltung hieß es, die AfD-Fraktion habe zu einem «parlamentarischen Frühschoppen» eingeladen, ähnliche Veranstaltungen gebe es auch bei anderen Fraktionen. Grundsätzlich sei es keiner Fraktion erlaubt, Werbe- oder Wahlkampfveranstaltungen im Landtag abzuhalten. Man gehe davon aus, dass sich auch die AfD-Fraktion daran halten werde. 

Aus der Ankündigung der AfD sei aber nicht ersichtlich, dass die freiheitlich-demokratische Grundordnung infrage gestellt oder die Würde des Hauses verletzt werde. Daran ändere auch die Anwesenheit Höckes nicht, obwohl dessen Äußerungen, «die sogar strafrechtliche Verurteilungen nach sich zogen» natürlich bekannt seien.

Kritik vom Antisemitismusbeauftragten

Der bayerische Antisemitismusbeauftragte Ludwig Spaenle (CSU) kritisierte Höckes geplanten Besuch im Landtag. Höcke sei in Bayern nicht erwünscht, sagte er. Dieser habe im Landtag als «Herzkammer der bayerischen Demokratie» nichts verloren.

Quelle: dpa

 

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