AfD im Kino

Gericht bestätigt Nutzungsverbot von Kino für AfD-Events

12. August 2026 , 15:17 Uhr

Die AfD wollte in Weilheim unter anderem ein Kino als Veranstaltungsraum nutzen. Die Pläne trieben Bürger auf die Straße – das Landratsamt lehnte die Pläne ab. Nun waren die Richter am Zug.

Es bleibt dabei: Die AfD darf ein ehemaliges Kino sowie ein Bürgerbüro im oberbayerischen Weilheim vorerst nicht für Veranstaltungen nutzen. Die Behörden hatten dem Plan der Partei, gegen den es massive Bürger-Proteste gab, einen Riegel vorgeschoben. Nun hat das Verwaltungsgericht München Eilanträge von AfD-Abgeordneten gegen die Nutzungsuntersagungen des Landratsamts Weilheim-Schongau abgelehnt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die «Süddeutsche Zeitung» hatte darüber berichtet. 

Die Kammer sei zu der Auffassung gelangt, dass die beabsichtigte Nutzung der Räume für Veranstaltungen nicht von den bestehenden Baugenehmigungen gedeckt sein dürfte. Diese sehen für die betroffenen Räume eine Nutzung als Ladenflächen beziehungsweise als Kino vor. Deshalb sei für die geänderte Nutzung eine neue Baugenehmigung nötig.

Letztes Wort nicht gesprochen

Im Fall des Kinos ist die Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Eilverfahren rechtskräftig, das Hauptsacheverfahren steht aber aus. Im Fall des Abgeordnetenbüros wurde Beschwerde gegen den Eilbeschluss eingelegt, hier ist nun der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Zug. 

Die AfD hatte das ehemalige Starlight-Kino gemietet, das sich gegenüber ihrem Weilheimer Bürgerbüro befindet. In der Folge machten Berichte über ein dort geplantes «patriotisches Kulturzentrum» die Runde. Anfang Februar hatten rund 4.000 Menschen in Weilheim gegen einen erstarkenden Rechtsextremismus in Deutschland und in der eigenen Stadt demonstriert. 

Die Ablehnung der Nutzung durch das Landratsamt war ausweislich der Unterlagen der Stadt Weilheim unter anderem wegen der Verkehrssituation erfolgt, um Nutzungen mit hohem Stellplatzbedarf grundsätzlich zu beschränken. 

AfD im Fokus 

Nach früheren Angaben der Stadt Weilheim war am 15. Januar eine Nutzungsanzeige von Benjamin Nolte und Gerrit Huy gestellt worden. Huy sitzt für die AfD im Bundestag. Nolte ist AfD-Abgeordneter im bayerischen Landtag und dort stellvertretender Fraktionschef. 

Wie kürzlich bekannt wurde, steht Nolte wie zwei andere AfD-Parlamentarier unter der Beobachtung des bayerischen Verfassungsschutzes. Grundlage dafür sei, dass der Verdacht bestehe, er missbrauche sein Amt zum Kampf gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, hieß es in einer Antwort von Innen-Staatssekretär Sandro Kirchner auf eine Anfrage der Grünen. Nolte selbst hatte den Schritt als «lächerlich» bezeichnet.

Quelle: dpa

 

Das könnte Dich auch interessieren

06.08.2026 Verfassungsschutz beobachtet AfD-Abgeordneten Nolte Auf die AfD hat der Verfassungsschutz ein Auge. Inzwischen steht in Bayern der dritte Landtagsabgeordnete unter Beobachtung. 05.08.2026 Angriff erfunden? Ermittlungen nach Vorfall an AfD-Stand Nach einer Rangelei an einem AfD-Stand beklagen Parteivertreter einen Angriff auf einen Kandidaten. Doch ein Video wirft Zweifel auf – und die Ermittlungen bringen ein überraschendes Ergebnis. 04.08.2026 Bürgermeister spioniert Sekretärin aus – 7.200 Euro Strafe Ein Bürgermeister überwacht seine Sekretärin heimlich per Kamera – das Gericht verhängt eine Geldstrafe. Der Richter findet das «unglaublich» und sorgt für eine Einigung mit dem Opfer. 30.07.2026 Bezirkstag: AfD-Mann gibt Medaille nach Kontroverse zurück Die umstrittene Auszeichnung für einen AfD-Politiker durch den Bezirk Oberfranken hat Folgen: Das Gremium gibt sich eine neue Richtlinie. Auch der Geehrte hat reagiert.