Nach der Sicherstellung von Interviews mit den Block-Kindern bei einer Journalistin der «Zeit» hat das Landgericht Hamburg Teile seines eigenen Durchsuchungsbeschlusses aufgehoben und das Vorgehen bei einem Teil der Aufzeichnungen für rechtswidrig erklärt. Für den Prozess seien nur Tonaufnahmen bezüglich der mutmaßlich geschädigten jüngeren Tochter relevant, argumentierte das Gericht. «Die vorläufige Sicherstellung der Tonaufzeichnungen die ältere Tochter betreffend hat die Kammer vor diesem Hintergrund für rechtswidrig erklärt», heißt es in der Pressemitteilung. Zuvor hatten die Journalistin und der «Zeit»-Verlag Beschwerde eingelegt.
Das Landgericht hatte die Tonaufzeichnungen am 12. Oktober sicherstellen lassen. Den Durchsuchungsbeschluss hatte die Kammer zunächst auch mit der Sicherstellung möglicher Vertragsunterlagen zwischen der Journalistin beziehungsweise der «Zeit» und der Block-Familie begründet. «Daran hält die Kammer nicht weiter fest», heißt es nun. Es sei glaubhaft, dass es weder einen Vertrag gegeben habe, noch Geld geflossen sei.
An der Sicherstellung der Tonaufnahmen von Gesprächen der Journalistin mit der Tochter kurz nach Ende der mutmaßlichen Entführung hält die Kammer hingegen weiterhin fest. «Eine besonders tatnahe Befragung kindlicher Opferzeugen durch und im Beisein anderer Autoritätspersonen könne zu erheblichen fremdsuggestiven Einflüssen auf die Zeugenaussagen führen», heißt es in der Mitteilung des Gerichts weiter. Ohne genaue Kenntnis der Gesprächsinhalte seien die auch später gegenüber der Polizei gemachten Aussagen schwer zu prüfen.
Quelle: dpa