Geldstrafe für Störaktion bei AKW-Sprengung

11. September 2025 , 12:44 Uhr

Weil er die Sprengung der Kühltürme am früheren AKW Grafenrheinfeld blockiert hat, ist ein 38-jähriger Aktivist vom Amtsgericht Schweinfurt zu einer Geldstrafe verurteilt worden: 80 Tagessätze à 50 Euro. Der Mann war im August 2024 auf einen Strommast im Sperrbereich geklettert und hatte die Sprengung um gut eineinhalb Stunden verzögert. Er sprach von einem friedlichen Protest gegen den Atomausstieg. Neben der Strafe läuft gegen ihn noch eine Zivilklage des Betreibers Preussenelektra über 7.000 Euro Schadenersatz.

Größere finanzielle Einbußen muss der Mann aufgrund der Aktion wohl nicht befürchten. Die Staatsanwältin wies während des Prozesses auf eine Spendenaktion für den 38-Jährigen hin, bei der bereits rund 13.000 Euro gesammelt worden seien. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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