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Frauen in Bayern verdienen erheblich weniger als Männer

16. Dezember 2025 , 13:17 Uhr

Frauen arbeiten oft in Teilzeit und in schlechter bezahlten Berufen als Männer. Doch das allein erklärt nach Berechnungen des Statistischen Landesamts die Gehaltslücke nicht.

Frauen werden in vielen bayerischen Unternehmen nach wie vor erheblich schlechter bezahlt als Männer – auch bei vergleichbarer Tätigkeit. Nach Berechnungen des Statistischen Landesamts verdiente eine Frau in Bayern in diesem Jahr im Schnitt 23,22 Euro brutto pro Stunde, das sind 5,28 Euro oder 19 Prozent weniger als der durchschnittliche Bruttostundenlohn eines Mannes.

Ein gutes Drittel des Gehaltsgefälles hat nichts mit Jobwahl zu tun

Rund zwei Drittel dieses Gehaltsgefälles sind demnach auf strukturelle Unterschiede zurückzuführen: Frauen arbeiten nicht nur häufig in Teilzeit, sondern auch in schlechter bezahlten Berufen. Zudem sind ihre Stellen in vielen Fällen niedriger qualifiziert. 

Doch bleibt ein Unterschied laut Landesamt auch dann, wenn diese Faktoren herausgerechnet werden und nur die Bezahlung vergleichbarer Arbeit in die Rechnung einfließt. Bereinigt um diese Faktoren verdient eine Frau in Bayern im Schnitt immer noch 1,98 Euro beziehungsweise sieben Prozent weniger als ein Mann. 

Gehaltslücke in Bayern größer als im bundesweiten Schnitt 

Damit ist die Gehaltslücke laut Landesamt in Bayern etwas größer als im deutschlandweiten Schnitt, der bei sechs Prozent liegt. Jobs in der öffentlichen Verwaltung, Bundeswehr und Sozialversicherung sind in den Berechnungen nach den europaweit einheitlichen Kriterien der EU-Statistikbehörde Eurostat nicht berücksichtigt.

DGB verlangt Abhilfe

Der DGB forderte Staats- und Bundesregierung zum Handeln auf: «Es muss Schluss sein damit, dass Frauen schlechter bezahlt werden, nur weil sie Frauen sind», sagte die stellvertretende Landesvorsitzende Verena Di Pasquale. «Gleiche Bezahlung muss endlich verbindlich durchgesetzt werden, auch in Bayern.» Der DGB plädiert unter anderem dafür, dass Unternehmen die Gehälter ihrer Belegschaften überprüfen und etwaige Ungleichbezahlung abstellen müssen, wie von der EU in einer Richtlinie zur Entgelttransparenz vorgegeben.

Quelle: dpa

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