Kommunen

Flüchtlingsheim im Allgäu: Gemeinde scheitert mit Beschwerde

04. Februar 2026 , 15:35 Uhr

Das Ringen um ein Heim für Flüchtlinge im Allgäu ist beendet: Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat eine Beschwerde der Gemeinde zurückgewiesen.

Einmal mehr ist die Gemeinde Blaichach im Streit um ein Flüchtlingsheim im Allgäu vor Gericht gescheitert. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies eine Beschwerde der Gemeinde gegen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Augsburg zurück.

Die Gemeinde hatte per Eilantrag verhindern wollen, dass ein Hotel als Asylbewerberunterkunft für bis zu 50 Bewohner genutzt wird. Die Richter entschieden jedoch gegen die Gemeinde. Dagegen legte Blaichach Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München ein. Dieser bestätigte den Augsburger Eilbeschluss.

Wie auch das Verwaltungsgericht Augsburg begründete der Bayerische Verwaltungsgerichtshof einem Sprecher zufolge seine Entscheidung vor allem damit, dass der im Mai 2024 ausdrücklich beschlossen habe, der Nutzung als Flüchtlingsunterkunft zeitlich befristet und bis zu einer Belegung von 50 Personen zuzustimmen.

Zudem dürfte eine noch fehlende Nutzungsänderung nach vorläufiger Prüfung genehmigungsfähig sein, so die Richter. Daher könne die Gemeinde nun keinen Anspruch auf Untersagung dieser Nutzung als Flüchtlingsunterkunft geltend machen, erläuterte der Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs. Gegen diesen Beschluss ist kein Rechtsmittel mehr möglich.

Langwierige Auseinandersetzung

Die Auseinandersetzung um das für Flüchtlinge angemietete Hotel zieht sich seit 2024 hin. Zwischenzeitlich beschäftigte sich auch der Landtag in München damit, weil Bürger mit einer Petition das Projekt stoppen wollten. Letztlich hatte dies keinen Erfolg.

Der Blaichacher Gemeinderat hatte am 29. Mai 2024 trotz einiger Bedenken eine Duldung einer Asylbewerberunterkunft für bis zu 50 Bewohner erteilt. Daraufhin mietete das Landratsamt im September 2024 das Anwesen als künftiges Heim an und teilte der Gemeinde mit, dass die Flüchtlingsunterkunft in Betrieb genommen werde. Das Rathaus reichte daraufhin den Eilantrag beim Verwaltungsgericht Augsburg ein. Die Richter entschieden, die Gemeinde sei an ihre frühere Zusage gebunden.

Quelle: dpa

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