Prozess in Norwegen

Verteidiger: Prozess war große Belastung für Høiby

19. März 2026 , 10:15 Uhr

Extrem intime Details, ein riesiger Medienrummel und eine berühmte Familie: Die vergangenen Prozess-Wochen hätten den Sohn der norwegischen Kronprinzessin sehr mitgenommen, sagt dessen Verteidiger.

Am letzten Tag des Prozesses gegen den ältesten Sohn der norwegischen Kronprinzessin Mette-Marit hat dessen Verteidiger den massiven Medienrummel als große Belastung für seinen Mandanten beschrieben. 

Die Zugehörigkeit zur Königsfamilie habe es für Marius Borg Høiby nicht leichter gemacht, sagte Anwalt Petar Sekulic laut der Zeitung «Verdens Gang» am Donnerstag im Gericht – auch, «weil er seine Familie so sehr liebt und es ihn wirklich quält, was sie in dieser Angelegenheit durchmachen musste».

Die Staatsanwaltschaft hatte am Mittwoch sieben Jahre und sieben Monate Haft für Høiby gefordert. Am Donnerstag stand das Plädoyer der Verteidiger an. Der 29-jährige Norweger ist in 40 Punkten angeklagt, unter anderem wegen vier Fällen von Vergewaltigung nach norwegischem Recht.

Quelle: dpa

Das könnte Dich auch interessieren

18.03.2026 Staatsanwaltschaft fordert über sieben Jahre Haft für Høiby Showdown im Høiby-Prozess: Die Anklage fordert eine lange Haftstrafe für den Sohn der norwegischen Kronprinzessin. Vier Vergewaltigungs-Vorwürfe stehen im Raum. Doch das Urteil lässt auf sich warten. 17.03.2026 Richter krank: Verhandlungstag gegen Høiby fällt aus Eigentlich sollte die Staatsanwaltschaft heute bekanntgeben, welche Strafe sie für den Sohn der norwegischen Kronprinzessin fordert. Doch jetzt ist Geduld gefragt. Denn der Prozesstag fällt aus. 13.03.2026 «Ich bin nicht mehr Marius, ich bin ein Monster» Emotionale Minuten im Prozess gegen den Sohn der norwegischen Kronprinzessin: In seiner letzten Aussage vor den Plädoyers bricht Marius Borg Høiby in Tränen aus. Er habe niemanden mehr, sagt er. 10.03.2026 Høiby bleibt in U-Haft – Antrag abgelehnt Keine Freiheit für den Sohn der norwegischen Kronprinzessin: Marius Borg Høiby muss in Untersuchungshaft bleiben. Nur für die Verhandlung gegen ihn darf er das Gefängnis verlassen.