Faschingsauftritte für Kinder und Jugendliche in Bamberg erlaubt

20. Januar 2026 , 07:09 Uhr

Die Faschingssaison läuft auf Hochtouren: Das Kreisjugendamt Bamberg unterstützt Kinder- und Jugendgarden bei Auftritten. Kinder dürfen bis 22 Uhr, Jugendliche bis 23 Uhr auftreten, der Aufenthalt ist bis maximal 24 Uhr erlaubt. Voraussetzung: klare Faschingsbezüge, keine jugendgefährdenden Inhalte und Betreuung durch Jugendleiter. Die Veranstaltungen fördern Selbstbewusstsein, soziale Kompetenzen und zeigen die Ergebnisse monatelanger Proben.

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