Mecklenburg-Vorpommern

Fall Fabian: Ermittler werten «fast 1.000 Spuren» aus

02. Dezember 2025 , 15:53 Uhr

Der Ermittlungsaufwand im Fall des getöteten Jungen Fabian ist erheblich. Stück für Stück werden Spuren ausgewertet. Rechtfertigen die Ergebnisse die U-Haft der Beschuldigten? Das wird nun geprüft.

Der Umfang der Ermittlungen im Fall des getöteten achtjährigen Fabian aus Güstrow in Mecklenburg-Vorpommern ist nach Angaben der Ermittler beträchtlich. Von «fast 1.000 Spuren, die ausgewertet werden müssen», sprach Harald Nowack, Sprecher der Rostocker Staatsanwaltschaft. «Wir haben zwar priorisiert», sagte er. «Aber wir kriegen immer peu à peu die Ergebnisse.» Weiterhin stehe etwa das Gutachten zur toxikologischen Untersuchung aus. Auch die Tatwaffe fehle immer noch. «Zu den Ermittlungsergebnissen kann ich momentan noch keine Angabe machen.»

Haftprüfungstermin für Tatverdächtige am Mittwoch

Für Mittwoch ist am Amtsgericht Rostock ein Haftprüfungstermin für die Anfang November festgenommene Tatverdächtige angesetzt. Der Termin geht auf einen Antrag des Anwalts Andreas Ohm zurück, der damit die Entlassung seiner Mandantin aus der Untersuchungshaft erwirken will. Den Haftgründen lägen nur Indizien zugrunde, hatte er den Antrag begründet.

Ob am selben Tag bereits eine Entscheidung über die U-Haft der Beschuldigten bekanntgegeben wird, ist laut Nowack unklar. Gegebenenfalls werde auch ein Verkündungstermin festgelegt, der in der Regel kurzfristig stattfinden würde. Je nach Ausgang könnten sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung beim Landgericht Rostock Beschwerde einlegen.

Leiche des Achtjährigen am Ufer eines Tümpels gefunden

Der achtjährige Fabian verschwand am 10. Oktober. Seine Leiche wurde vier Tage später am Ufer eines Tümpels südlich von Güstrow gefunden. Die Beschuldigte war am 6. November unter dringendem Mordverdacht in einem Dorf in der Nähe von Güstrow verhaftet worden. Ihr Auto wurde sichergestellt.

Nach früherer Aussage Ohms hat seine Mandantin die Tat als Zeugin abgestritten und sich als Beschuldigte nicht zur Sache geäußert. Auch Ohm äußerte sich weder zur Identität seiner Mandantin noch zu konkreten Ermittlungsergebnissen.

Quelle: dpa

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