Prozesse

Ehefrau sediert - Mann wegen Vergewaltigung verurteilt

19. Dezember 2025 , 13:16 Uhr

Heimliche Sedierung, Missbrauch und Videos im Netz: In Aachen ist ein 61-Jähriger zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Opfer war seine Ehefrau.

Weil er seine Ehefrau mehrfach heimlich sediert, missbraucht und die Taten gefilmt hat, ist ein 61-Jähriger in Aachen zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht sprach ihn unter anderem wegen schwerer Vergewaltigung und gefährlicher Körperverletzung schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Damit endete ein Prozess, der Mitte November begonnen hatte. Dem Mann war damals in der Anklage vorgeworfen worden, seine Frau jahrelang in der gemeinsamen Wohnung heimlich betäubt und sexuell missbraucht zu haben. Das Geschehen habe er zudem gefilmt und die Aufnahmen in Gruppenchats und auf Internetplattformen hochgeladen. Anderen Nutzern der Kanäle sei es so zugänglich gemacht worden.

Taten von 2018 bis 2024

Laut Gerichtssprecherin bestätigte sich dieser Kernvorwurf im Prozess. Im Vergleich zur Anklage ergaben sich jedoch auch gewisse Abweichungen. Zum Teil wurden Fälle, die als zwei Taten angeklagt waren, vom Gericht als einheitliche Tat bewertet. Ursprünglich war etwa auch ein Fall aus dem Jahr 2009 in der Anklage aufgetaucht. Das Gericht habe aber nicht sicher feststellen können, dass das fragliche Video tatsächlich Handlungen des Angeklagten an seiner Ehefrau gezeigt habe, hieß es. Der im Urteil genannte Tatzeitraum erstreckte sich am Ende von 2018 bis 2024. 

Die Staatsanwaltschaft hatte in dem Verfahren zehn Jahre Haft für den Angeklagten gefordert, die Verteidigung acht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Fall in Aachen hatte bei Beobachtern mitunter Erinnerungen an den sogenannten Pelicot-Prozess in Frankreich geweckt. Der Hauptangeklagte war darin verurteilt worden, weil er seine damalige Ehefrau Gisèle Pelicot über knapp zehn Jahre hinweg immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und Fremden zur Vergewaltigung angeboten hatte.

Die Ermittlungen in dem Aachener Fall waren nach Angaben des Gerichts durch einen Hinweis von Journalisten an das Bundeskriminalamt in Gang gekommen.

Quelle: dpa

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