Der FC Eintracht Bamberg ist nachträglich aus dem bayerischen Toto-Pokal ausgeschieden. Das Sportgericht des Bayerischen Fußball-Verbandes hat den 3:1-Erfolg gegen den TSV Neudrossenfeld mit 2:0 für die Gäste gewertet. Grund ist der Einsatz eines Spielers, der zwar spielberechtigt war, aber nicht ordnungsgemäß im elektronischen Spielbericht eingetragen wurde. Außerdem muss der FCE 150 Euro Geldstrafe zahlen. Eine Berufung ist nicht möglich.
Zur Erklärung: Nach § 33 der Spielordnung des BFV dürfen grundsätzlich nur Spieler eingesetzt werden, die vor Spielbeginn ordnungsgemäß im ESB erfasst wurden oder sich vor ihrer erstmaligen Einwechslung persönlich beim Schiedsrichter anmelden und anschließend im Spielbericht nachgetragen werden. Da der betreffende Spieler weder vor der Partie im Elektronischen Spielbericht eingetragen war, noch nach seiner Einwechslung ordnungsgemäß ergänzt worden ist, sah das Sportgericht Bayern den Tatbestand des unzulässigen Spielereinsatzes gemäß § 77 Absatz 1 der Rechts- und Verfahrensordnung als erfüllt an.