Migrationspolitik

Dobrindt verteidigt Abschiebungen nach Afghanistan

24. Juli 2026 , 15:41 Uhr

Erst wurden nur Straftäter nach Afghanistan abgeschoben, nun sollen auch andere Afghanen ohne Aufenthaltsgenehmigung folgen. Bundesinnenminister Dobrindt hat dazu eine klare Meinung.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt hat die Ausweitung der Abschiebepraxis nach Afghanistan gegen Kritik verteidigt. «Wer ein Asylverfahren negativ durchlaufen hat, verpflichtend ausreisepflichtig ist, der muss natürlich auch damit rechnen, dass diese Ausreise dann auch erwirkt wird, wenn sie nicht freiwillig vollzogen wird», sagte der CSU-Politiker im oberbayerischen Ettal. Ungeachtet der Kritik durch Menschenrechtsorganisationen bleibe Deutschland ein «weltoffenes Land».

Über das hessische Innenministerium war vor einigen Tagen bekannt geworden, dass der Bund den Weg für mehr Abschiebungen nach Afghanistan geebnet hat. Die Bundespolizei habe mitgeteilt, «dass die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung – Straftäter und Gefährder – aufgehoben sind», heißt es in einem Erlass des hessischen Ministeriums.

Für Dobrindt ist dies letztlich nichts anderes, als die Umsetzung einer klaren Vereinbarung im Koalitionsvertrag: «Die heißt, dass wir auch beginnen, in Länder wie Afghanistan und Syrien Rückführungen zu ermöglichen. Natürlich beginnend mit Straftätern, heißt aber auch, dass wir Zug um Zug natürlich Menschen, die ausreisepflichtig sind, in diese Länder, auch in ihre Heimatländer zurückführen wollen.»

Kritik vom Flüchtlingsrat

Der hessische Flüchtlingsrat hatte sich besorgt über die Erweiterung des Personenkreises geäußert. «Wir lehnen Abschiebungen nach Afghanistan prinzipiell ab», erklärte die Organisation. «Jetzt aber sämtliche Einschränkungen, die bislang bestanden hatten, fallenzulassen und damit auch nicht vorbestrafte Afghanen zur Abschiebung freizugeben, ist unverantwortlich.» Auch die Linken-Innenpolitikerin Clara Bünger sagte, Abschiebungen nach Afghanistan würden schrittweise normalisiert. «Das verstößt aus meiner Sicht gegen menschenrechtliche Schutzvorschriften.»

«Wir sind ja seit langer Zeit auch in den Debatten, auch mit den NGOs, darüber», betonte Dobrindt. «Da gibt es eine eindeutig unterschiedliche Wahrnehmung dazu.»

Quelle: dpa

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