DEHOGA warnt vor Abschaffung des steuerlichen Rabattfreibetrags in der Gastronomie

20. August 2026 , 13:17 Uhr

Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Bayern warnt vor der möglichen Abschaffung eines Steuervorteils für Mitarbeiterrabatte. Konkret geht es um den sogenannten Rabattfreibetrag. Beschäftigte können Waren oder Dienstleistungen, die ihr Arbeitgeber selbst anbietet, vergünstigt bekommen. Der daraus entstehende geldwerte Vorteil ist aktuell bis zu 1.080 Euro im Jahr steuerfrei.

Ein Beispiel aus dem Gastgewerbe: Bietet ein Hotel oder ein Gastronomiebetrieb seinen Mitarbeitern vergünstigte eigene Leistungen an, kann dieser Vorteil unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Grenze von 1.080 Euro steuerfrei bleiben. Genau diese Regelung soll nach bisherigen Plänen gestrichen werden. Für Beschäftigte würde das bedeuten, dass solche Vorteile künftig stärker als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden könnten. Der DEHOGA Bayern kritisiert das. Mitarbeiterrabatte seien gerade in Zeiten hoher Lebenshaltungskosten eine zusätzliche Unterstützung und außerdem ein Instrument, mit dem Betriebe Mitarbeiter gewinnen und halten könnten.

Florian Rose vom DEHOGA Bayern, Regionalgeschäftsstelle Franken, sagt außerdem gegenüber Radio Bamberg: „Die Abschaffung des Rabattfreibetrags ist ebenso ein falsches Signal wie die Änderungen an einem Minijob, dass dieser besteuert werden soll. Immer mehr Einschnitte für die arbeitende Bevölkerung kann nicht die Lösung für einen defizitären Staatshaushalt sein.“ Die Abschaffung ist aktuell noch nicht beschlossen. Im neuesten Referentenentwurf zur Einkommensteuerreform ist die Streichung des Rabattfreibetrags zwar nicht mehr enthalten. Nach aktuellen Medienberichten könnte sie aber in einen anderen Gesetzentwurf zum Subventionsabbau aufgenommen werden.

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