Das gilt beim Parken auf dem Forchheimer Paradeplatz

12. Dezember 2024 , 14:09 Uhr

Nachdem der Paradeplatz in Forchheim wieder in beiden Richtungen befahrbar ist, erinnert die Stadt in einer aktuellen Mitteilung: ab sofort gelten die üblichen Parkregeln für verkehrsberuhigte Bereiche. Es gilt: nur in den markierten Flächen parken, sonst drohen Bußgelder. Das betrifft vor allem den Bereich zwischen Torstraße über den Paradeplatz, den Marktplatz bis zur Durchfahrt von der Hornschuchallee zur Tiefgarage und dem Kreisverkehr. Für Menschen mit Behinderung gibt es hinter der „Alten Wache“ gekennzeichnete Parkplätze.

Nach Freigabe des Paradeplatzes ist die Durchfahrt für den motorisierten Verkehr nun wieder in beiden Richtungen möglich. Die Stadt Forchheim weist eindringlich darauf hin, dass für die erweiterte verkehrsberuhigte Zone am Paradeplatz die üblichen Parkregeln für einen verkehrsberuhigten Bereich gelten. Sämtliche Ausnahmeregelungen, die während der Baustellenphase am Paradeplatz galten, sind aufgehoben.
Das Parken ist nur innerhalb klar markierter oder beschilderter Flächen in der verkehrsberuhigten Zone am und rund um den Paradeplatz erlaubt. Fahrzeuge, die außerhalb dieser gekennzeichneten Bereiche abgestellt werden, werden ohne Ausnahme verwarnt bzw. auch mit Bußgeldern belegt. Für behinderte Mitmenschen wurden hinter der sog. „Alten Wache“ Stellplätze geschaffen.
Die Stadt Forchheim stellt hier eine konsequente Überwachung der Parkregelungen sicher, um die Verkehrsordnung durchzusetzen und das Verkehrsaufkommen zu entzerren.

Verkehrsberuhigte Zone am Paradeplatz
Die erweiterte verkehrsberuhigte Zone am Paradeplatz ist in folgenden Bereichen gültig: Einmündung Torstraße bis Hauptstraße, Durchfahrt südlich des Paradeplatzes, Kreisverkehr Paradeplatz, Teilstück Klosterstraße inklusive Abzweig zur Vogelstraße, Vogelstraße zwischen Wiesentstraße und Markplatz, gesamter Marktplatz und Durchfahrt von der Hornschuchallee entlang ehem. Brauhaus zur Tiefgarage und Kreisverkehr – siehe auch beiliegende Grafik aus dem Digitalen Zwilling der Stadt Forchheim https://dz.forchheim.de .
Betroffen ist insbesondere der Bereich Nürnberger Straße zwischen der Torstraße und der Hauptstraße, wo die bisherigen provisorischen Parkplätze aufgehoben wurden. Hier befinden sich Bushaltestellen, die ab der Fahrplanumstellung am 15.12.24 wieder regelmäßig bedient werden. Um den reibungslosen Ablauf des Bus- und Schülerverkehrs sicherzustellen müssen die Flächen komplett frei sein. Darüber hinaus führt das unzulässige Parken in diesem Bereich zu erheblichen Stauungen im Individualverkehr wie bereits in der ersten Woche der Verkehrsfreigabe in beiden Richtungen festzustellen war.

Sicherheit im Fokus
Der Hintergrund dieser Maßnahme liegt in der Behinderung des Schüler- und Busverkehrs durch parkende Fahrzeuge in der verkehrsberuhigten Zone. Besonders in Stoßzeiten führen die Beeinträchtigung der freien Durchfahrt und die Blockade der Bushalte zu Staus, Verzögerungen und Sicherheitsproblemen. „Wir wollen mit der konsequenten Ahndung der Parkverstöße nicht nur die Verkehrsführung verbessern, sondern auch die Sicherheit für Schüler*innen und Fußgänger*innen erhöhen“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Uwe Kirschstein, „Die Stadt Forchheim bittet die Bürger*innen um Verständnis und Kooperation bei der Einhaltung der Parkvorschriften. Ziel ist es, die Lebensqualität in unserer Innenstadt zu verbessern und den Paradeplatz als verkehrsberuhigten Raum zu sichern.“
Alle werden aufgefordert, nur die zulässigen Flächen zum Parken zu nutzen oder auf umliegende Parkmöglichkeiten (Tiefgarage Paradeplatz und Parkhaus Kronengarten) auszuweichen. Die Stadtverwaltung macht deutlich: Wer sein Fahrzeug dennoch falsch parkt, muss mit Verwarnungen und möglichen Bußgeldern rechnen

 

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