Corona-Soforthilfen müssen zurückgezahlt werden

21. Oktober 2024 , 11:52 Uhr

Es ist eine Erinnerung an dunkle Zeiten: Mit der sogenannten „Corona-Soforthilfe“ hatten Unternehmen im ersten Lockdown schnell finanzielle Hilfe bekommen. Bis Ende Oktober muss nun angeben werden, wie groß der finanzielle Engpass damals war. Das Problem: viele Unternehmen müssen das Geld wieder zurückzahlen, was für einige finanziell nicht zu stemmen ist, und die Insolvenz bedeutet. Davon betroffen sind auch Hotels und Gaststätten. Florian Rose, Regionalgeschäftsführer der DEHOGA für Franken:

„Konkrete Zahlen zu Insolvenzen, welche direkt aus der Rückzahlung einer Corona-Hilfe resultieren, liegen leider nicht vor. Jedoch ist es ganz wichtig, dass – sofern es zu einer Rückzahlung kommt – Lösungen gefunden werden, dass ein Betrieb deswegen nicht schließen muss. Das oberfränkische Gastgewerbe ist durch viele familiengeführte Unternehmen geprägt. Diese sind teilweise sehr klein, oder werden auch im Nebengewerbe geführt. Wir müssen das Gastgewerbe entlasten und dürfen es nicht nur immer weiter belasten.“ 

Wer bis Ende Oktober seine Daten nicht abgibt, muss laut bayrischem Wirtschaftsministerium die erhaltenen Hilfen auf jeden Fall zurückzahlen. Firmen könnten aber auch Ratenzahlung oder bei Existenzbedrohung einen Erlass beantragen, so das Ministerium weiter.

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