Cannabis-Club aus dem Landkreis Bamberg gibt nach juristischer Niederlage vorerst auf

12. September 2025 , 05:20 Uhr

Zugleich macht der Verein der Staatsregierung und den zuständigen Behörden schwere Vorwürfe. «Wir legen unser Projekt vorerst auf Eis», sagte der Vorstand von «Franken.Cannabis», Martin Pley. Der Verein aus Buttenheim im Landkreis Bamberg hatte Ende August vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth eine juristische Niederlage erlitten. Das Gericht lehnte einen Eilantrag des Vereins gegen eine sogenannte Nutzungsuntersagung des Landratsamtes ab. Damit wurde dem Verein verboten, weiter Cannabis anzubauen oder an Mitglieder abzugeben.

Auf Anraten seiner Anwälte werde er keine weiteren juristischen Schritte mehr unternehmen, sagte Pley. Er gehe nicht davon aus, dass ein bayerisches Gericht in seinem Sinne entscheiden werde. Auch sei der zeitliche und finanzielle Aufwand zu groß. Gegen den abgelehnten Eilantrag wäre noch Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof möglich. Die ebenfalls erhobene Klage im Hauptsacheverfahren sei zurückgezogen worden, sagte Pley.

Das Landratsamt hatte das Verbot mit dem Baurecht begründet. Aus Sicht der Behörde gingen bereits umgesetzte sowie weitere geplante Baumaßnahmen über die erteilte Genehmigung hinaus. Das sah auch das Verwaltungsgericht so. Das Landratsamt habe das Verbot deshalb aussprechen dürfen, hieß es zur Begründung.

Vereinsvorstand Pley stößt sich noch an einem anderen Punkt. Das Landratsamt vertritt bei seinem Verbot die Ansicht, dass Baumaßnahmen des Cannabis-Clubs nur in einem baurechtlichen Sondergebiet möglich seien. Das hätte laut Pley zur Folge, dass die Gemeinde ein Baugebiet explizit für den Anbau von Cannabis ausweisen müsste.

Das Verbot sei von der Behörde zudem erst erteilt worden, als der Verein das erste Cannabis an Mitglieder abgegeben habe. Pley vermutet deshalb, dass es politischen Einfluss auf die Behörde gegeben haben könnte. Er sieht in dem Vorgehen Rechtsbeugung und hat Anzeige gegen mehrere Verwaltungsmitarbeiter gestellt, wie die Staatsanwaltschaft Bamberg bestätigt.

Die bayerische Staatsregierung hatte die zum 1. April 2024 in Kraft getretene Teil-Legalisierung stets kritisiert und keinen Hehl daraus gemacht, sie mit Regeln so weit wie möglich einschränken zu wollen.

Neben dem Rechtsstreit des Vereins aus Buttenheim sind bei den Verwaltungsgerichten im Freistaat mehrere weitere Verfahren von Cannabis-Clubs anhängig. Bei diesen Klagen geht es zum Teil ebenfalls um eine sogenannte Nutzungsuntersagung, wie der Verwaltungsgerichtshof in München mitteilte.

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