Maskenverkäufe

Bundesgerichtshof kippt Nürnberger Masken-Urteil

24. Juli 2026 , 18:50 Uhr

Zwei Männer aus der Oberpfalz hatten zur Corona-Zeit im großen Stil Schutzmasken nach Deutschland gebracht - teils von minderer Qualität. Die Freisprüche müssen jetzt noch einmal überdacht werden.

Im Falle der Vorwürfe des Betrugs um die Einfuhr von Corona-Schutzmasken hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die Freisprüche gegen zwei Männer aus der Oberpfalz gekippt. Das Verfahren, in dem auch Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) als Zeuge auftreten musste, muss nun neu aufgerollt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte erfolgreich Revision gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth eingelegt. Das Revisionsverfahren wird vor einer anderen Kammer des Landgerichts verhandelt werden.

Ursprüngliche Vorwürfe eingedampft

Die Anklagebehörde hatte den beiden Angeklagten aus dem Raum Neumarkt in der Oberpfalz zunächst Betrug im Millionen-Volumen vorgeworfen – den Tatvorwurf aber bereits im Plädoyer bis auf einen kleinen Rest im Wert von knapp 18.000 Euro aus Mangel an Beweisen fallengelassen. 

Auch bei dem verbliebenen Rest sah die 16. Strafkammer unter Vorsitz von Richterin Barbara Reim jedoch kein schuldhaftes Verhalten. Lediglich einer der beiden Angeklagten – ein Kommunalpolitiker der Freien Wähler – wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro verurteilt. Er hatte sich der Urkundenfälschung schuldig gemacht, weil er einen Stempel und die Unterschrift eines EU-Bevollmächtigten kopiert hatte. 

Im großen Stil Masken importiert

Die beiden Angeklagten hatten zur Zeit der Corona-Pandemie im großen Stil Masken aus China nach Deutschland eingeführt und einen Großteil davon an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) verkauft. Ob die Masken den Vorgaben hinsichtlich ihrer Qualität entsprachen, war jedoch nicht klar. Der Prozess offenbarte, dass in dieser Frage auch beim Landesamt kein gesichertes Wissen herrschte. Es habe eine «Wildwest»-Mentalität geherrscht, gekauft worden sei, was der Markt hergegeben habe.

Der Bundesgerichtshof machte nun deutlich, das Landgericht Nürnberg-Fürth habe eine lückenhafte Beweiswürdigung vorgenommen. Etwa hätten die Angeklagten selbst Anhaltspunkte dafür geliefert, dass ihnen die mindere Qualität der von ihnen verkauften Masken bewusst gewesen sein könnte.

Quelle: dpa

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