Der Bundesgerichtshof (BGH) entscheidet am Montag (11 Uhr) über zwei Klimaklagen gegen BMW und Mercedes-Benz. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) will, dass das Gericht den Autobauern untersagt, ab November 2030 Neuwagen mit klimaschädlichen Verbrennungsmotoren zu verkaufen. Im Kern geht es um die Frage, ob Unternehmen auch abseits staatlicher Vorschriften zu solchen Maßnahmen verpflichtet werden können.
Die drei klagenden DUH-Geschäftsführer berufen sich auf ihr im Grundgesetz verankertes, allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dadurch, dass BMW und Mercedes einen zu großen Teil des globalen und nationalen CO2-Budgets aufbrauchten, werde der politische Handlungsspielraum beschränkt, sagen sie. So würden später weitreichende Maßnahmen zur CO2-Reduktion notwendig, die wiederum ihre Freiheitsrechte einschränkten.
Die Argumentation basiert auf dem berühmten Klimaschutz-Beschluss des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2021. Das Gericht hatte damals vom Gesetzgeber Nachbesserungen beim Klimaschutzgesetz gefordert. Die zum Teil noch sehr jungen Klägerinnen und Kläger würden durch die Regelungen in ihren Freiheitsrechten verletzt, hieß es. Denn: «Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.»
Damals ging es also um die Pflicht des Staates – nun um die Frage, ob auch große CO2-Verursacher der Industrie vor Zivilgerichten zur Verantwortung gezogen werden können. In den Vorinstanzen in München und Stuttgart hatten die Klimaklagen gegen die Autohersteller keinen Erfolg. (Az. VI ZR 334/23 und VI ZR 365/23)
Quelle: dpa