Prozess um Faketests

Bewährungsstrafe nach Abrechnungsbetrug mit Corona-Tests

16. Dezember 2025 , 17:57 Uhr

Mehr als 220.000 Euro Schaden: Warum der Betreiber einer Corona-Teststation dennoch nicht ins Gefängnis muss – und welche Rolle ein angeblicher Diebstahl spielt.

Nach einem Abrechnungsbetrug mit Corona-Tests im Umfang von mehr als 220.000 Euro ist der Betreiber einer Teststation zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der angeklagte 33-Jährige hatte in dem Prozess vor dem Augsburger Amtsgericht ein umfassendes Geständnis abgelegt. «Ich habe mehr abgerechnet, als ich getestet habe», sagte er zu Beginn des Verfahrens.

Der Mann hatte im Jahr 2022 seine Teststation auf dem Parkplatz eines Möbelhauses angemeldet. Die Staatsanwaltschaft hatte ihn angeklagt, weil er damals rund ein halbes Jahr lang den Betrieb eingestellt, dennoch aber Tausende Tests abgerechnet haben soll.

Nach der Auszahlung der Vergütungen forderte die Regierung von Schwaben zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit Nachweise an. Deswegen soll der Angeklagte bei der Polizei Anzeige erstattet und fälschlich behauptet haben, dass sämtliche Unterlagen sowie der Computer der Teststelle gestohlen worden seien.

Ein Anklagepunkt wurde fallengelassen

Daher war der Mann auch zunächst wegen des Vorwurfs des Vortäuschens einer Straftat angeklagt. Doch dieser Vorwurf wurde in dem Verfahren fallengelassen, weil er angesichts der Abrechnungsmanipulation bei der Verurteilung nicht ins Gewicht gefallen wäre.

Der Richter und der Staatsanwalt hatten dem Angeklagten in dem Prozess klargemacht, dass es angesichts des Umfangs der Vorwürfe nur geringe Chancen darauf gibt, dass er nicht ins Gefängnis muss. Der Verteidiger wollte hingegen erreichen, dass sein Mandant eine maximal zweijährige Haftstrafe erhält, weil diese im Unterschied zu längeren Strafen gerade noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Letztlich entschied der Richter entsprechend und setzte die zweijährige Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wie ein Sprecher des Amtsgerichts berichtete. Das Urteil ist aber bis jetzt nicht rechtskräftig.

Quelle: dpa

Das könnte Dich auch interessieren

04.12.2025 Mann kassiert 221.000 Euro für fiktive Covid-19-Tests Ein 33-Jähriger steht vor Gericht, weil er Geld für Tausende Corona-Tests kassiert haben soll, die es nie gab. Wie im Gerichtssaal nun über seine Verantwortung und mögliche Strafen diskutiert wird. 02.12.2025 Klage um möglichen Impfschaden - OLG verschiebt Entscheidung Eine Frau aus Oberfranken erkrankt nach einer Corona-Impfung schwer. Sie macht den Hersteller Astrazeneca verantwortlich und fordert Schmerzensgeld. Die OLG-Entscheidung verzögert sich. 23.12.2025 Auslieferung von Arzt nach Impfskandal weiter ungewiss Leere Spritzen statt Schutz gegen Corona: Ein Hausarzt aus Schwaben soll mehr als 100 Patienten nur zum Schein Impfungen verabreicht haben. Warum seine Auslieferung nach Deutschland kompliziert ist. 23.12.2025 Mehrjährige Haftstrafe für Ex-Soldat wegen Vergewaltigung Für die Anklage ist erwiesen, dass ein ehemaliger Bundeswehrsoldat mehrere Frauen vergewaltigt hat. Die Verteidigung sieht das in vielen Fällen anders. Für das Gericht ist längst nicht alles bewiesen.