Finanzen

Bestimmte Vereine sollen höhere Steuern zahlen

08. August 2026 , 15:46 Uhr

Die Bundesregierung braucht dringend Geld. Jetzt will sie bei manchen Vereinen die Hand aufhalten.

Auf große Vereine in Deutschland könnten bald höhere Steuern zukommen. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) will die Freibeträge für steuerpflichtige Vereine deutlich senken. Das geht aus einem Entwurf aus dem Finanzministerium hervor, über den zuerst die «Bild» berichtete. Nicht betroffen wären gemeinnützige Vereine, also kleine Sportvereine, Musikvereine, Umwelt- und Tierschutzvereine, Wohlfahrts-, Feuerwehr- und Heimatvereine. Sie sind mit der Anerkennung der Gemeinnützigkeit von fast allen Steuerarten befreit.

Nicht gemeinnützig sind etwa Vereine, die wirtschaftliche Interessen verfolgen. Dazu können Wirtschaftsverbände, Vereine mit großen Immobilienbeständen, aber auch Profisportvereine zählen. Für sie soll künftig statt eines Freibetrags von 5.000 Euro eine Freigrenze von 1.000 Euro gelten. Einkommen bis 1.000 Euro bliebe damit steuerfrei, sobald höhere Gewinne erzielt werden, würde das gesamte Einkommen steuerpflichtig.

Der Gesetzentwurf wird derzeit in der Bundesregierung abgestimmt. In einem nächsten Schritt würden Stellungnahmen von Verbänden und Betroffenen eingeholt, bevor sich Kabinett und Bundestag damit befassen.

Das bayerische Finanzministerium hat Sorge, dass auch kleinere Vereine betroffen sein könnten – etwa dann, wenn sie ein Fest veranstalten und dort mit dem Verkauf von Bratwürsten und Getränken Gewinne erzielten. Allerdings: Einnahmen aus solchen Aktivitäten sind bis zu einer Grenze von 50.000 Euro brutto für gemeinnützige Vereine ohnehin steuerfrei – unabhängig von der Höhe des Gewinns. 

«Sowohl das Ehrenamt als auch unsere Vereine sind eine wesentliche Stütze unserer Gesellschaft und stärken den sozialen Zusammenhalt», sagte der bayerische Finanzminister Albert Füracker (CSU) der dpa. Die Pläne des Bundesfinanzministers gingen in die falsche Richtung. «Bayern wird hier nicht mitmachen», sagte Füracker. Der Freistaat werde sich im Rahmen einer Bundesratsinitiative sogar für eine Verdoppelung des Freibetrags auf 10.000 Euro einsetzen.

Quelle: dpa

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