Beschädigung von Wahlplakaten kein Kavaliersdelikt

10. Februar 2025 , 07:54 Uhr

Am 23. Februar wird ein neuer Bundestag gewählt – die Parteien werben auch in der Region Bamberg-Forchheim mit vielen Plakaten für sich. Doch oftmals wird die Wahlwerbung beschmiert, beschädigt oder abgerissen. Solche Vorfälle sind aber kein Kavaliersdelikt.
Wenn Wahlplakate mutwillig beschädigt oder beschmiert werden, gilt das als Straftat mit politischem Hintergrund und wird von der Kriminalpolizei verfolgt. Rechtlich fällt das unter Sachbeschädigung – mit teils erheblichen Konsequenzen, erklärt Rene Winkelmann, Pressesprecher der Polizei Oberfranken: „Das kann je nach Fall mit einer Geldstrafe, aber auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Wie hoch die Strafe ausfällt, hängt immer davon ab, was genau passiert ist.“
Allein der Versuch einer Sachbeschädigung ist strafbar – egal, ob das Plakat verunstaltet oder die Tat noch verhindert wurde.

 

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