Im Zivilurteil des Monats Juli des Landgerichts Bamberg geht es „öffentliche Kritik am Arbeitgeber“. Eine Firma aus den Haßbergen wollte von einer Online-Bewertungsplattform die persönlichen Daten eines anonymen Nutzers erfahren, der das Unternehmen kritisch bewertet hatte. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Die Kritik sei zwar scharf, aber noch zulässig – auch pointierte und polemische Aussagen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange sie nicht strafbar sind. Das Urteil ist rechtskräftig.