Beleidigung oder Meinungsfreiheit - wie weit darf Kritik am Arbeitgeber gehen?

30. Juli 2025 , 05:41 Uhr

Im Zivilurteil des Monats Juli des Landgerichts Bamberg geht es „öffentliche Kritik am Arbeitgeber“. Eine Firma aus den Haßbergen wollte von einer Online-Bewertungsplattform die persönlichen Daten eines anonymen Nutzers erfahren, der das Unternehmen kritisch bewertet hatte. Das Gericht lehnte den Antrag ab. Die Kritik sei zwar scharf, aber noch zulässig – auch pointierte und polemische Aussagen sind von der Meinungsfreiheit gedeckt, solange sie nicht strafbar sind. Das Urteil ist rechtskräftig.

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