Bundesratsinitiative

Bayern fordert weniger Steuern für Vereine in Deutschland

08. September 2026 , 14:39 Uhr

Sport, Brauchtum oder freiwillige Feuerwehr - in Deutschland müssen gemeinnützige Vereine Steuern zahlen. Aus Bayern kommt nun ein Vorstoß, die Abgabenlast massiv zu reduzieren.

Vereine in Deutschland sollen nach dem Willen Bayerns finanziell massiv entlastet werden. Ziel sei es, die Steuern für Vereine «ziemlich« herunterzufahren, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer Sitzung des Kabinetts in München. Der Beschluss des bayerischen Ministerrats sieht eine Bundesratsinitiative vor, die im Bund höhere Freigrenzen und weniger Bürokratie für alle Vereine durchsetzen soll.

Konkret sieht der Vorschlag aus Bayern zwei steuerliche Entlastungen vor: Zum einen soll der sogenannte Gewinnfreibetrag, etwa für Feste und Jubiläumsveranstaltungen gemeinnütziger Vereine, von derzeit 5.000 auf dann 10.000 Euro verdoppelt werden. Auf diese Summe müssten die Vereine dann keine Steuern zahlen. Zum anderen soll auch die Besteuerungsgrenze auf 100.000 Euro verdoppelt werden.

Vereine als Stütze der Gesellschaft

Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) wies auf die wichtige Rolle von Vereinen hin: «Sowohl das Ehrenamt als auch unsere Vereine sind eine wesentliche Stütze der Gesellschaft und sorgen für eine Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Wer sich für die Allgemeinheit einsetzt, soll auch vom Staat nach Kräften unterstützt werden.»

«Unsere Vereine müssen sich auf das Wesentliche konzentrieren können – wir dürfen sie nicht weiter mit zusätzlicher Bürokratie belasten. Der Grundsatz muss sein: Vereinsarbeit statt Bürokratie», sagte Füracker weiter. Kleine gemeinnützige Vereine müssten künftig ferner eine «Einfachsteuererklärung» abgeben dürfen. «Außerdem setzen wir uns weiter für die gänzliche Abschaffung der Verpflichtung zur zeitnahen Mittelverwendung ein, die der Bund vor zwei Jahren bereits selbst vorgeschlagen hat.»

Gemeinnützige Vereine genießen bereits jetzt weitreichende Steuerbefreiungen und Vergünstigungen; hierfür sind jedoch nach Bundesrecht umfassende steuerliche Erklärungs- und Nachweispflichten zu erfüllen. Dies bedeutet oftmals einen erheblichen bürokratischen Aufwand.

Quelle: dpa

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