Bamberger Erzbischof Herwig Gössl zu Richterinnen-Debatte

16. Juli 2025 , 07:35 Uhr

Das Medienecho auf die Predigt von Bambergs Erzbischof Herwig Gössl zum „Heinrichsfest“ am vergangenen Sonntag war groß: Dem 58jährigen Oberhirten wurde vorgeworfen, er habe den Vorschlag der SPD, die Juraprofessorin Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin ans Bundesverfassungsgericht zu berufen, als „innenpolitischen Skandal“ gebrandmarkt. Der Grund sei ihre Position zur Abtreibung.  Dazu Erzbischof Gössl:

„Das ist natürlich falsch. Ich würde niemals eine Person, ganz gleich wen, als innenpolitischen oder auch außenpolitischen Skandal bezeichnen. Ich habe lediglich die Tatsache eines innenpolitischen Skandals, den ich so wahrgenommen habe aus den Medien, aufgegriffen als Beispiel für das, was ich in der Predigt eigentlich sagen wollte, den Lebensschutz eben auch für die Ungeborenen immer wieder auch in den Vordergrund zu rücken.“

In seiner Predigt zum „Heinrichsfest“ thematisierte der Bamberger Oberhirte die „Verantwortung des Menschen vor Gott“. Dabei betonte Gössl, dass ohne diese Verantwortung – Intoleranz und Menschenverachtung – drohen. Bei der Frage des Lebensschutzes gebe es für Gössl keine Abstufung des Lebensrechts.

Unterdessen hat sich auch die Juristin Brosius-Gersdorf zu den Medienberichten geäußert: Was öffentlich über ihre Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs geäußert wurde, sei falsch, so Brosius-Gersdorf in einer Stellungnahme.

Der Vorwurf, sie spräche ungeborenem Leben die Menschenwürdegarantie ab und sei für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt, stimme ebenfalls nicht.

Unter anderem im verfassungsrechtlichen Teil aus einem Kommissionsbericht aus dem vergangenen Jahr, für den Brosius-Gersdorf verantwortlich war, hieß es, es gebe gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gelte.

An dieser Äußerung hatten sich unter anderen viele Abgeordnete von CDU und CSU gestört.

Die Juristin wies in der Stellungnahme dabei auf ein verfassungsrechtliches Dilemma hin. Wenn dem menschlichen Leben ab der Befruchtung der Eizelle die volle Menschenwürde zugesprochen würde, wären Schwangerschaftsabbrüche in jedem Fall rechtswidrig, auch wegen medizinischer Indikation bei Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Frau. Denn eine Abwägung von Menschenwürde mit Grundrechten anderer sei nicht möglich.

Daraus resultiere jedoch nicht, dass sie selbst die Position vertreten habe, das ungeborene Leben sei schutzlos.

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