Die Stadt Bamberg erhöht den Schutz von Wohnraum durch planungsrechtliche Vorgaben und will so dessen Umwandlung in Ferienwohnungen verhindern. Der Bau-, Konversions- und Werksenat hat hierzu in seiner aktuellen Sitzung verschiedene neue Bebauungspläne mit Veränderungssperren unter anderem für den erweiterten Innenstadtbereich auf den Weg gebracht. Damit schafft die Stadt eine rechtssichere Grundlage, um Wohnraum dauerhaft für die Bamberger Bevölkerung zu sichern.
„Wohnraum ist zu wertvoll, um ihn dauerhaft dem Wohnungsmarkt zu entziehen. Deshalb schaffen wir jetzt ein weiteres umfangreiches und rechtssicheres Instrument, um der Umwandlung von Wohnungen in Ferienunterkünfte entgegenzutreten“, sagt Oberbürgermeister Sebastian M. Niedermaier. „Wir handeln konsequent, damit Wohnen in Bamberg auch künftig bezahlbar und lebenswert bleibt.“
Der Geltungsbereich der Bebauungspläne, in dem nun das Einrichten von Ferienwohnungen grundsätzlich ausgeschlossen wird, erstreckt sich über den erweiterten Innenstadtbereich mit großen Teilen der Bergstadt, Inselstadt und Gärtnerstadt einschließlich des UNESCO-Welterbebereichs auf rund 516 Hektar und umfasst noch weitere innenstadtnahe Wohn- und Mischgebiete. Die Stadt verfolgt bewusst einen großräumigen Ansatz, um zu verhindern, dass sich Ferienwohnungen lediglich in benachbarte Quartiere verlagern.
Bereits rechtmäßig bestehende Ferienwohnungen bleiben von den neuen Regelungen unberührt und haben Bestandsschutz. Der Ausschluss gilt für neue Ferienwohnungen im Sinne der Baunutzungsverordnung. Hotels, Pensionen und andere klassische Beherbergungsbetriebe sind von den Regelungen nicht betroffen.
„Indem wir noch intensiver die Möglichkeiten des Bauplanungsrechts nutzen, sichern wir dauerhaft Wohnraum und schützen zugleich die gewachsene Nutzungsmischung und die Lebensqualität in unserer historischen Innenstadt“, betont Oberbürgermeister Niedermaier. Zudem bündelt die Stadt in den neuen Plänen die bisher auf mehrere ältere Bebauungspläne verteilten Regelungen für sogenannte städtebaulich bedenkliche Nutzungen. Im weiteren Verfahren werden deshalb auch Spielhallen, Wettbüros sowie Nutzungen mit sexuellem Charakter auf Grundlage einer umfassenden Bestandsanalyse neu und einheitlich gesteuert. Gleichzeitig sollen vier bislang geltende Bebauungspläne aus den Jahren 1992 bis 2000 aufgehoben und durch das neue Regelwerk ersetzt werden.
Um die Planungsziele bereits während des laufenden Verfahrens zu sichern, hat der Senat zusätzlich eine Veränderungssperre beschlossen. Dadurch können keine Vorhaben genehmigt werden, die den Zielen des neuen Bebauungsplans entgegenstehen würden. Baureferentin Annegret Michler erklärt: „Wohnraum ist in Bamberg ein knappes Gut. Mit den Bebauungsplänen schaffen wir klare und rechtssichere Rahmenbedingungen und verhindern, dass weiterer Wohnraum schrittweise dem Markt entzogen wird.“
Auch in weiteren Bereichen setzt die Stadt ihren Kurs zum Schutz des Wohnraums fort. Für das Wohngebiet an der Eichendorffstraße beschloss der Senat ebenfalls eine Veränderungssperre, um dort künftig Ferienwohnungen und kleine Beherbergungsbetriebe auszuschließen. Darüber hinaus wurden die Bebauungspläne für den Lagarde-Campus ergänzt. Künftig sind dort Ferienwohnungen und vergleichbare Kurzzeitwohnformen ausgeschlossen, damit der neu entstehende Stadtteil dauerhaft seiner Funktion als urbanes Wohn- und Arbeitsquartier gerecht wird.
Diese Planwerke ergänzen und erweitern räumlich die bisherigen Regelungsmöglichkeiten, wie sie beispielsweise über bestehende Sanierungsgebiete und Erhaltungssatzungen sowie den konsequenten Ausschluss von Ferienwohnungen in allen vorhabenbezogenen Bebauungsplänen der jüngeren Vergangenheit genutzt wurden. Auch in ihrem Grundsatzbeschluss zum sogenannten Bauturbo hatte die Stadt Bamberg eine Anwendung im Falle von beabsichtigten Umnutzungen zu Ferienwohnungen bereits ausgeschlossen.