Am 8. März 2026 ist Kommunalwahl, ab Ende Januar dürfen Wahlplakate hängen. Erlaubt ist Plakatwerbung vom 25. Januar bis zum Wahltag – ohne Extra-Genehmigung, aber mit klaren Regeln. Großflächen wie Bauzaunbanner müssen vorher angemeldet und genehmigt werden. Tabu sind Verkehrszeichen, Ampeln, Bäume, Parks, Friedhöfe und viele prominente Plätze. Besonders wichtig: freie Sicht an Kreuzungen sowie vor Schulen und Kitas. Wer Regeln missachtet, zahlt bis zu 50 Euro pro Plakat, teilt die Stadt Bamberg mit, danach heißt’s: alles wieder abhängen.