Die Stadt Bamberg zieht gemeinsam mit München und Günzburg vor das Bundesverfassungsgericht. Es geht um die Frage, ob der Freistaat Bayern den Städten verbieten darf, eine sogenannte Übernachtungssteuer zu erheben. Dabei würden Hotelgäste pro Übernachtung einen kleinen Betrag zahlen. Damit könnten Städte Einnahmen zum Beispiel für Tourismus oder Infrastruktur erzielen. Bayern hat eine solche Abgabe gesetzlich untersagt. Genau dieses Verbot soll jetzt rechtlich geprüft werden. Ziel dabei ist eine Grundsatzentscheidung: Darf der Freistaat solche Vorgaben machen – oder greift das zu stark in die Selbstverwaltung der Kommunen ein? Die Stadt Bamberg betont, dass es aktuell nicht um die konkrete Einführung einer Steuer geht, sondern nur um die Klärung der Rechtslage. Die Kosten für das Verfahren werden auf die Städte verteilt, für Bamberg liegen sie bei rund 3.000 Euro.