Darf der Freistaat Bayern die Bettensteuer verbieten? Diese Frage klären Bamberg, München und Günzburg nun vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Bettensteuer ist eine Abgabe, die Gäste pro Übernachtung zahlen, um die städtischen Ausgaben zu finanzieren, ohne die Bürger zusätzlich zu belasten. Nach mehreren Niederlagen vor Gerichten geht die Stadt Bamberg damit den letzten Schritt. Oberbürgermeister Andreas Starke:
„Also wir arbeiten ja hier im engen Schulterschluss mit der Stadt München und wollen natürlich auch zusätzliche Einnahmequellen erschließen. Dazu brauchen wir rechtliche Grundlagen und die sollen mit dem Verfahren hergestellt werden.“
Für Bamberg stehen rund 1,7 Millionen Euro pro Jahr auf dem Spiel. Alternativ käme die Fremdenverkehrsabgabe infrage – eine pauschale Abgabe von Gästen, die in der Stadt übernachten. Die Stadt hält den Aufwand aber für zu hoch. Die Entscheidung aus Karlsruhe wird richtungsweisend. Fällt sie negativ aus, dürfte das Thema Bettensteuer in Bamberg für Jahrzehnte erledigt sein.