(außer Rauhenberg, Draisendorf, Wüstenstein, Gößmannsberg, Voigendorf, Wohlmannsgesees)
Bei Wasseruntersuchungen wurden mikrobiologische Grenzwertüberschreitungen (Keimbelastung) festgestellt. Die Marktgemeinde und das Gesundheitsamt Forchheim haben deshalb bis auf Widerruf ein Abkochgebot für das Trinkwasser erlassen.
Das heißt:
Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.
Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam über mindestens
10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen
Gründen zu empfehlen.
Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener
Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Mikrobiologische Kontrolluntersuchungen sind bereits veranlasst. Wenn das Wasser wieder uneingeschränkt als Trinkwasser verwendet werden kann, werden Sie umgehend informiert! Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.