In Geisfeld, Zapfendorf und Unterleiterbach im Landkreis Bamberg gilt ab sofort ein Abkochgebot für Leitungswasser. Man habe Verunreinigungen festgestellt, teilt das Landratsamt Bamberg mit.
Das Wasser sollte zum Trinken, Kochen, Zähneputzen und zur Reinigung offener Wunden nur abgekocht verwendet werden. Dafür muss es einmal sprudelnd aufgekocht und anschließend mindestens zehn Minuten abgekühlt werden. Zum Duschen, Wäschewaschen und für die Toilettenspülung kann das Leitungswasser weiterhin normal genutzt werden.
Wie lange das Abkochgebot gilt, ist derzeit noch offen.