Ihre Mutter hatte ihr eingebläut, sich nicht in Gefahr zu bringen: Das half der 16-jährigen Liana aber nicht, als sie im August 2025 am Bahnhof im niedersächsischen Friedland völlig wehrlos von hinten vor einen Güterzug geschubst wurde und starb. Gestoßen hat die Jugendliche aus Thüringen nach Überzeugung des Landgerichts Göttingen ein 31-jähriger Mann. Für ihn wurde wegen Schuldunfähigkeit die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet.
Unter Tränen nahm die Mutter das Urteil der Schwurgerichtskammer auf. Für den Verlust ihrer Tochter habe sie sich ein Mordurteil gegen den Beschuldigten gewünscht, sagte ihr Anwalt. Seit dem 11. August 2025 stehe die Frau morgens auf und vermisse ihre Tochter, abends gehe sie ins Bett und vermisse ihre Tochter, sagte der Vertreter der Nebenklage nach dem Urteil. Mehrmals hatte die Mutter ein Bild ihrer Tochter vor sich aufgestellt.
Für die Kammer gebe es keinen Zweifel, dass der Mann aus dem Irak die Jugendliche vor den durchfahrenden Zug gestoßen hat. Die 16-Jährige erlitt durch den Zusammenprall Verletzungen am Kopf, die sie nach Ermittlerangaben sofort töteten. Als wesentliches Indiz bezeichnete der Richter DNA-Spuren des Beschuldigten, die unter anderem am Rücken der Getöteten gefunden wurden. Dies lasse sich nur damit erklären, dass der 31-Jährige die Jugendliche von hinten gestoßen habe.
Der Fall um die 16-Jährige, die 2022 mit ihrer Familie aus der Ukraine nach Deutschland geflüchtet war, sorgte bundesweit für Schlagzeilen. Die Tat beschäftigte schnell auch die Politik, weil der ausreisepflichtige Iraker nach den europäischen Asyl-Regeln eigentlich schon Monate vor der Tat von Deutschland nach Litauen hätte gebracht werden sollen. Die Landesaufnahmebehörde hatte daher einen Antrag auf Abschiebungshaft gestellt, den das Amtsgericht Hannover aber ablehnte.
Ebenfalls am Mittwoch sollte sich auch der niedersächsische Landtag erneut mit möglichen Konsequenzen nach dem gewaltsamen Tod der 16-Jährigen befassen. Innenministerin Daniela Behrens (SPD) sollte sich dabei vor allem Fragen der größten Oppositionsfraktion CDU stellen.
«Wir sind uns bewusst, dass sich diese Tat ins Bewusstsein eingebrannt hat», sagte der Richter mit Blick auf die politischen Diskussionen und Forderungen nach Änderungen im Gesetz. Dabei handele es sich aber um Fragen, die nicht das Gericht klären könne, sagte er. Für die Schwurgerichtskammer standen nur die Tat und die Schuldfähigkeit des Beschuldigten im Fokus.
Im Verfahren kam die Kammer zu der Überzeugung, dass der Beschuldigte schuldunfähig ist. Ein Gutachter hatte bei dem Mann eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert. «Wir gehen davon aus, dass der Beschuldigte gefährlich für die Allgemeinheit ist», sagte der Richter. Auf freiem Fuß und ohne Behandlung würde er wohl schnell in eine ähnliche Situation kommen, sagte er zur Begründung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus.
Es sei tragisch, dass die Tat eine 16-Jährige traf, die in Deutschland Schutz gesucht habe, sagte der Richter. Der Stoß gegen die Jugendliche war ihm zufolge aber Ausdruck der Krankheit. Der Beschuldigte habe ohne Einsicht und ohne strafrechtliche Schuld gehandelt. Er könne Unmut darüber verstehen, aber im juristischen Sinne sei die Tat nicht grausam, sagte er in Richtung der Mutter. Das Gericht sah einen Totschlag und keinen Mord.
Gegen den Iraker wurde in einem sogenannten Sicherungsverfahren verhandelt, weil schon die Staatsanwaltschaft davon ausging, dass der Beschuldigte an einer paranoiden Schizophrenie leidet und nicht schuldfähig ist. Es gab daher keinen regulären Strafprozess mit einer Anklage, sondern das Sicherungsverfahren zur Klärung, ob der Mann der Täter ist und in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden sollte.
Die Unterbringung ist nicht zeitlich begrenzt und wird von der zuständigen Strafvollstreckungskammer regelmäßig überprüft, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, weil eine Revision dagegen möglich ist. Die Verteidigung kündigte noch im Gerichtssaal an, diesen Weg gehen zu wollen. Die Nebenklage will den Schritt prüfen.
Trotz der Schuldunfähigkeit hatte die Strafverfolger im Plädoyer die Tat als heimtückischen Mord bezeichnet. Die Verteidigung war nach neun Verhandlungstagen auf ein anderes Ergebnis gekommen und plädierte auf Freispruch aus Mangel an Beweisen. Die Nebenklage, die die Mutter der Getöteten vertrat, forderte eine Verurteilung wegen Mordes und sprach sich für einen Wechsel in ein reguläres Strafverfahren aus.
Im September 2025 war Liana unter großer Anteilnahme beigesetzt worden. Familie und Freunde nahmen in Heilbad Heiligenstadt im Nordwesten Thüringens Abschied und erwiesen der Jugendlichen bei einer von einem ukrainisch-orthodoxen Geistlichen geleiteten Zeremonie die letzte Ehre. Am Mittwoch verließ die Mutter unter Tränen und ebenfalls begleitet von vielen Menschen das Gerichtsgebäude in Göttingen.
Quelle: dpa