Tourist attackiert

Messerattacke am Holocaust-Mahnmal - 13 Jahre Haft

05. März 2026 , 12:29 Uhr

Die Gedenkstätte im Herzen Berlins erinnert an die Ermordung der Juden. Bewusst sucht der Angreifer diesen Ort aus, um einen Menschen zu attackieren. Daran haben die Richter keine Zweifel.

Noch bei seiner Festnahme zeigte er eine klassische IS-Geste: Die Messerattacke auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin war eine radikal-islamistisch motivierte Tat. Davon ist das Kammergericht der Hauptstadt überzeugt und verurteilte den 20 Jahre Angreifer zu 13 Jahren Haft. Er wurde unter anderem wegen versuchten heimtückischen Mordes und der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen. 

Gezielt habe der Syrer diesen besonderen Ort aufgesucht, so der Staatsschutzsenat. «Er ging davon aus, dort Israelis beziehungsweise Menschen jüdischen Glaubens anzutreffen», sagte die Vorsitzende Richterin Doris Husch. Die Tat sei minuziös vorbereitet und «in Umsetzung einer menschenverachtenden Ideologie» durchgeführt worden. Der 20-Jährige habe das Opfer willkürlich ausgewählt und hinterrücks im Stelenfeld der Gedenkstätte, die an die Ermordung der Juden in Europa erinnert, angegriffen. Er habe sich dem IS andienen wollen. 

Aus Leipzig nach Berlin gefahren 

Der 20-Jährige, der 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und in einer Unterkunft in Leipzig wohnte, reiste laut Urteil am 21. Februar 2025 nach Berlin, um im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) einen Angriff auf einen Menschen zu begehen. In Tötungsabsicht habe er dem inzwischen 31-jährigen Spanier einen etwa 14 Zentimeter langen Schnitt an der Kehle versetzt. Danach habe er «Allahu Akbar» (etwa «Gott ist am größten» auf Arabisch) gerufen und damit seine Gesinnung verdeutlicht.

Das Opfer überlebte den Angriff nur knapp. «Man muss es als Wunder bezeichnen, dass er den Schnitt an der Kehle überlebte», sagte die Richterin. Der Spanier habe allerdings gravierende «seelische Narben» davongetragen. Bis heute ist der 31-Jährige nicht in der Lage zu arbeiten und in psychologischer Behandlung. Er war in dem Verfahren Nebenkläger. 

Urteil «ein deutliches Signal»

Der Anwalt des Spaniers sprach von einem «gerechtem Urteil». «Es ist ein deutliches Signal», sagte Sebastian Sevenich. Er glaube, dass für seinen Mandanten damit «eine Wegstrecke» zu Ende gehe. 

Die Bundesanwaltschaft hatte eine lebenslange Freiheitsstrafe nach allgemeinem Strafrecht gefordert. Die Verteidigung hatte auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Über soziale Medien radikalisiert

Vor der Tat hatte sich der junge Syrer, der nach seiner Ankunft in Leipzig gut integriert schien, nach Überzeugung des Gerichts über Monate hinweg radikalisiert. Er sei ab Sommer 2024 in sozialen Medien an einen Kommunikationspartner geraten, der sich zu IS-Anschlägen äußerte und unverhohlen IS-Propaganda verbreitete. Dieser Mann – aus Sicht des Gerichts ein Mitglied der Terrorgruppe – habe ihn aufgefordert, es anderen Attentäter gleichzutun und Anschläge zu begehen. 

Der Angeklagte hatte vor Gericht ausgesagt, der «Anleiter» habe ihn unter Druck gesetzt, «sonst werde er in der Hölle schmoren». Der Syrer hatte am 15. Prozesstag zugegeben, «einen Menschen gegriffen» und ihm einen großen Schnitt versetzt zu haben. «Schon eine Sekunde nach der Tat bereute ich», erklärte er weiter und bat um Vergebung. Zu der Fahrt nach Berlin sei es auf Druck eines Chat-Partners gekommen.

Das Gericht sah von einer lebenslangen Freiheitsstrafe ab. Der 20-Jährige sei nicht vorbestraft, habe sich etwa zweieinhalb Stunden nach der Tat am Mahnmal selbst gestellt, zudem sei es bei einem Versuch geblieben.

Die Richter bescheinigten dem 20-Jährigen – anders als von der Verteidigung beantragt – die Reife eines jungen Mannes. Er habe als 17-Jähriger die Flucht aus Syrien nach Deutschland gemeistert und sich seinem ebenfalls geflohenen jüngeren Bruder gegenüber fürsorglich und verantwortungsbewusst gezeigt. 

Verteidiger Daniel Sprafke schloss nicht aus, wegen dieser Bewertung seines zur Tatzeit 19 Jahre alten Mandanten Revision gegen das Urteil einzulegen

Quelle: dpa

 

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