Diese Frage stand im Zentrum des Prozesses gegen die Frau am Landgericht Bamberg. Im Laufe der Verhandlung wurde klar: die 75jährige leidet an Demenz – sie war also zum Zeitpunkt der Brandlegung nicht Herrin ihrer Sinne. Das Urteil: eine Freiheitsstrafe von 20 Monaten sowie die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus – beides zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings muss die ältere Dame sofort in eine beschützende Einrichtung für Demenzkranke.

Swen Pförtner/dpa/Symbolbild