Im Fall des Astrazeneca-Prozesses haben die Parteien jetzt bis Oktober Zeit, sich zum Hinweisbeschluss zu äußern. Den hatte das Oberlandesgericht Bamberg Mitte August verkündet. Das hält das Verfahren wegen eines Corona-Impfschadens nach einer Impfung mit Astrazeneca für nicht entscheidungsreif. Das Oberlandesgericht will erstmal ein Gutachten sehen, das zeigen soll, ob es sich wirklich um einen Impfschaden handelt. Außerdem soll geklärt werden, ob die Klägerin ausreichend über Nebenwirkungen aufgeklärt wurde.

Friso Gentsch/dpa/Symbolbild