Kabinett

Weniger Bürokratie soll Wohnungsbau in Bayern ankurbeln

09. Juni 2026 , 14:53 Uhr

Die eigenen vier Wände ausbauen - das soll jetzt erleichtert werden: Bayern schafft bürokratische Hürden beim Wohnungsbau ab. Die Rede ist gar von einem «Turbo» - was das konkret bedeutet.

Unter anderem mit einem Abbau von Auflagen will Bayern den seit Jahren nur schleppend vorankommenden Wohnungsbau ankurbeln. Bauminister Christian Bernreiter (CSU) sprach nach einer Sitzung des Kabinetts von einem neuen «Bauturbo-Gesetz», das gezündet werde. So sollen etwa die Auflagen für den Umbau von Wohnungen sowie den Umbau von Bürogebäuden zu Wohnzwecken vereinfacht werden.

Neue Anforderungen müssen nicht bei Umbau beachtet werden

Aus- und Neubau von Bestand seien sehr wichtig, wenn es um bezahlbaren Wohnraum gehe, so Bernreiter. «Und wir schaffen jetzt da völlig neue Möglichkeiten». Wird ein bestehendes Gebäude umgebaut, so gelte: «Das Gebäude muss nach dem Umbau nicht mehr können als vorher.»

Das betreffe vor allem Anforderungen beispielsweise im Brandschutz oder Schallschutz. Wird also ein Gebäude umgebaut, welches nicht den aktuellsten Auflagen entspricht, seien die bestehenden Bauteile von den Anforderungen freigestellt, auch wenn es einen Umbau gibt, so Bernreiter. «Für neue Bauteile bleibt es bei den bisherigen Anforderungen der früheren Gebäudeklasse», sagte er weiter. Damit wolle man Anreize für Investitionen in Bestand schaffen und den Umbau zu Wohnzwecken erleichtern.

Keine Einzelfallentscheidungen mehr, weniger extra Anträge

«Es gibt dann keine Einzelfallentscheidungen mehr, kein extra Antrag und keine Bürokratie.» Bisher sei es so gewesen, dass Abweichungen extra genehmigt werden mussten. Das sei nun nicht mehr erforderlich, spare Zeit und ermögliche viele Dinge. 

Auch bei der Erschließung von neuem Wohnraum gebe es weniger Bürokratie. Bisher habe es eine Vorschrift zur Erreichbarkeit von Gebäuden für Einsatzkräfte wie Feuerwehr oder Rettungsdienste doppelt gegeben: «Sowohl in der bayerischen Bauordnung als auch im Baugesetzbuch des Bundes.» Aus der bayerischen Bauordnung werde die Anforderung nun gestrichen.

Wohnraum hat Vorrang

Neu sei außerdem das «überragende öffentliche Interesse», das dem Wohnraum eingeräumt werde. «Da geht es natürlich dann um eine Abwägungsfrage: Kann ich dort eine Erschließung durchführen? Ist das Grundstück geeignet?» 

Bernreiter erklärte, dass der Wohnraum mit der Verankerung in der Bauordnung damit Vorrang habe, wenn es um die Gegenüberstellung von mehreren Schutzgütern gehe, wie beispielsweise dem Umweltschutz und dem Wohnungsbau.

Quelle: dpa

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