Herbstzeit ist Rückschnittzeit! Ab Oktober bis Ende Februar dürfen Hecken, Sträucher und Bäume zurückgeschnitten werden – und das müssen sie auch, wenn sie in Straßen, Geh- oder Radwege hineinragen. Darauf macht die Stadt Forchheim jetzt aufmerksam.
Überwuchs kann zur Gefahr für Verkehrsteilnehmer werden. Besonders für Radfahrer, Kinder oder Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Auch Sichtbehinderungen an Kreuzungen oder verdeckte Verkehrszeichen sind problematisch. Grundstückseigentümer und -nutzer stehen hier in der Verantwortung. Das sogenannte „Lichtraumprofil“ muss freigehalten werden: 2,50 Meter Höhe über Geh- und Radwegen und 4,50 Meter über Fahrbahnen.
Zwischen März und Ende September ist nur ein sanfter Pflegeschnitt erlaubt, um brütende Vögel nicht zu stören. Im Herbst kann der nötige Rückschnitt aber sicher und umfassend erfolgen.